Fahrlehrerausbildung: Voraussetzungen für den Start

Als Fahrlehrer:in trägst du auf der Straße nicht nur die Verantwortung für dich selbst, sondern auch für deine Fahrschüler:innen.

In diesem Zusammenhang sind für die Fahrlehrerausbildung einige Voraussetzungen festgelegt, die insbesondere auf einen vertrauten Umgang im Straßenverkehr und eine gewisse Weitsicht in selbigem abzielen.

Die Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung im Überblick:
• Mindestalter von 21 Jahren bei Abschluss der Ausbildung; beginnen kannst du diese aber schon vorher
• Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens drei Jahren.
• Abgeschlossene Berufsausbildung, abgeschlossenes Abitur oder mindestens Fachabitur
• Geistige und körperliche Eignung
• Fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Zulassungskriterien für die Fahrlehrerausbildung. Diese Voraussetzungen musst du mitbringen

Das Mindestalter von 21 Jahren ist nicht die einzige Voraussetzung, die im Zusammenhang mit der Fahrlehrerausbildung eine wesentliche Rolle spielt. Auch die Fahr- und Berufserfahrung, geistigen, also charakterlichen, und körperlichen Fähigkeiten sind ebenso wichtig – und festgesetzt. Warum?

Das erklären wir dir hier:

Vorbildung: Ausbildung oder höherer Schulabschluss

Wusstest du, dass es sich bei dem Beruf „Fahrlehrer:in“ nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf, sondern um einen Fortbildungsberuf, handelt? Genau aus diesem Grund ist eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf für die Fahrlehrerausbildung auch eine der Grundvoraussetzungen. Gleichwertig anerkannt sind aber auch die höheren Schulabschlüsse Abitur und Fachabitur – wenn du über einen dieser Abschlüsse verfügst, entfällt der benötigte Nachweis einer Berufsausbildung.

Führerschein Klasse BE

Das kommt jetzt vielleicht nicht so überraschend, aber darauf hinweisen möchten wir schon: Wer sich zum:zur Fahrlehrer:in fortbilden möchte, muss einen Führerschein der Klasse B mitbringen. Das ist aber möglicherweise neu: Auch über den Führerschein der Klasse BE („großer Anhängerführerschein“) musst du notwendigerweise verfügen. Besonders wichtig ist zudem, dass deine eigene Führerscheinprobezeit bereits beendet ist.

Gesundheitliche & charakterliche Eignung

Für die Fahrlehrerausbildung ist eine Voraussetzung, dass du gesundheitlich und charakterlich für den Beruf geeignet bist. Wie du das nachweisen kannst? Die gesundheitliche körperliche Eignung kannst du dir von einem Arzt attestieren lassen. Seit Sommer 2006 ist ein amtsärztliches Gutachten gemäß §3 (3) FahrlG nicht mehr erforderlich, es sei denn, es bestehen begründete Eignungszweifel. In diesem Fall steht es der Straßenverkehrsbehörde frei, ein fachärztliches Gutachten oder eine MPU einzufordern.

Die charakterliche Eignung als Voraussetzung für die Fahrerlaubnis wird über einen Auszug aus dem Fahreignungsregister – dies kennst du vielleicht noch als Verkehrszentralregister – nachgewiesen: Die Behörde erhält so Einblick über deinen Punktestand in Flensburg, der Aufschluss über deine Tauglichkeit für die Fortbildung bietet.

Nachweis der Fahrpraxis

Übung macht den Meister und damit du für deine Aufgaben als angehende:r Fahrlehrer:in gewappnet bist, werden für die Fahrlehrerausbildung BE mindestens drei Jahre Praxis vorausgesetzt.

Alle Voraussetzungen erfüllt? Dann starte jetzt die Fahrlehrerausbildung

Vervollständigt wird die Zulassung zum Fahrlehrerberuf durch die besagte Fortbildung – die 12-monatige Fahrlehrerausbildung. Diese teilt sich in eine theoretische und eine praktische Ausbildungsphase: Den Ausbildungslehrgang, also den theoretischen Teil, wirst du dabei in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte – zum Beispiel bei Du Lehrst – absolvieren. Nach erfolgreich bestandener Fachkundeprüfung startest du in den zweiten, praktischen Teil deiner Fortbildung in einer von dir gewählten Ausbildungsfahrschule. Mehr Informationen zur Fahrlehrerausbildung BE findest du hier.

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